FAQ

 

Thematik: Gelten viele flexible Kunststoffverpackungen und PS nach Änderung des Mindeststandards in Deutschland zukünftig als nicht recyclingfähig, wie einige Pressemitteilungen verkünden?

Frage

Nach Konsultationsfassung des deutschen Mindeststandards ist zu erwarten, dass die Kategorien 3c und 3b des Anhangs 1 zu Ziffer 4.1 zukünftig zu einer einzigen Kategorie zusammengefasst werden. Für diese Kategorie wird bezüglich des Bewertungskriteriums nach Ziffer 4.1 ein Einzelnachweis erforderlich. Gelten die von dieser Umgruppierung betroffenen Verpackungstypen, namentlich PS rigid-, PP-flex- und kleinformatige PE-flex-Verpackungen, zukünftig als nicht recyclingfähig bzw. wie sind Gültigkeit und Bewertungen von Zertifikaten des CHI davon betroffen?


Antwort

Die Gültigkeit der Zertifikate des CHI ist durch die geplante Änderung des Anhang 1 des Mindeststandards nicht betroffen oder eingeschränkt. Die beiden wesentlichen Gründe hierfür: 

  • Unsere Zertifikate berücksichtigen in der Ausweisung auf einzelne Staaten, also auch für D, eingeschränkte Verfügbarkeit von erforderlicher Infrastruktur ohnehin bereits (entsprechend ISO 14021). Wir bilden diese geplante Änderung des Mindeststandards also bereits schon seit langer Zeit über unser Kriterium K0 und entsprechende Ausweisung auf dem Zertifikat ab.

  • Der deutsche Mindeststandard ist eine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des § 21 VerpackG, regelt also rechtlich gesehen lediglich die Einstufung einer Verpackung im Innenverhältnis zwischen Inverkehrbringer und EPR-Systemen im Rahmen einer Ökomodulation. Der CHI -Standard bildet die Recyclingfähigkeit gemessen am Stand der Technik ab; das Infrastrukturkriterium (recyclability at scale) wird separat und in der jeweiligen nationalstaatlichen Ausprägung additiv berücksichtigt. Für den aktuell praktisch nicht relevanten Fall, dass ein Widerspruch zum Mindeststandard auftreten wird, wird lediglich ein Hinweis im Zertifikat beim Wert für Deutschland erscheinen, dass bei Nutzung des Zertifikates im Rahmen der Anwendung nach § 21 VerpackG ein Einzelnachweis erforderlich ist. 

Thematik: Konformität der CHI-Methode (CHI-RA) zum Entwurf der PPWR

Frage

Nach Entwurf der PPWR wird eine Zuordnung von Verpackungen aller Materialarten zu Recyclingfähigkeitsklassen in Masse-% (vgl. Artikel 6 und Anhang II, Tabelle 2 PPWR (Entwurf)) gefordert. Inwieweit  besteht Konformität der CHI-Methode zu den Anforderungen an die durch die PPWR vorgegebene Bemessungsmethode? Und, ist die Gültigkeit von aktuellen Zertifikaten betroffen?


Antwort

In unserem Standard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit erfolgen Ermittlung und Ausweisung des Ergebnisses von Beginn an (seit 2011) graduell mit metrischer Skalierung in Masse-% auf Basis transparenter und methodisch fundierter Bilanzierungsregeln. Nach Mindeststandard im Übrigen auch, mit dem unser Standard (CHI-RA) konform ist.

 

Soweit der Artikel 6  und die zugehörigen Anhänge des Entwurfs der PPWR bereits bewertbar sind, ist der CHI-Standard hiermit also vollständig konform. Dies dürfte aktuell sogar ein weiteres Alleinstellungsmerkmal  von CHI-RA sein. Sie können das Ergebnis unserer Recyclingfähigkeitsbewertung bis auf Weiteres ohne Korrektur einer der 5 Klassen zuordnen.

 

Die Details der zukünftigen Ermittlungsmethode der graduellen Recyclingfähigkeit nach PPWR stehen allerdings noch nicht fest. Die Erstellung der hierzu erforderlichen Durchführungsrichtlinien hat die Kommission an das europäische Normungsinstitut übertragen. Vertreter des CHI arbeiten sowohl in den zuständigen Gremien von DIN als auch in denen von CEN aktiv an der Ausarbeitung der entsprechenden Normen mit. Nach derzeitigem Stand der Arbeiten in den Gremien sehen wir noch keine Hinweise, dass sich etwas an unserer Bewertungsmethodik ändern muss, um auch zukünftig „PPWR-konform“ zu sein bzw. zu bleiben. Letzteres werden wir jedenfalls sicherstellen.

  

Da unsere Zertifikate aus mehreren Gründen in der Regel nur ein Jahr gültig sind, besteht für unsere Kunden auch keine Gefahr, dass Festlegungen, die nach Finalisierung der PPWR -   wann, mit welcher Verbindlichkeit und mit welchen exakten Regelungen auch immer ein Inkrafttreten stattfinden wird - zu beachten sein werden, nicht berücksichtigt sind. Wenn es zu einer fachlich fundierten Bemessungsvorschrift kommt, und hiervon gehen wir aus, sind wir mit dem CHI-RA schon jetzt bestens gerüstet.


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